Für kostenlose Corona-Schnelltests gelten nun enger gefasste Regeln. Die subventionierten Drei-Euro-Tests, etwa zum Besuch von Veranstaltungen, fallen weg.
Risiko- und weitere ausgewählte Gruppen können weiterhin auf Staatskosten einen Antigen-Schnelltest machen. Die subventionierten Drei-Euro-Tests, die bislang ebenfalls angeboten wurden, fallen ab sofort weg. Die neuen Testregeln sollen bis 28. Februar 2023 gelten.
Kostenlose Tests gibt es nach der neuen Regelung noch für Besucher, Behandelte und Bewohner folgender Einrichtungen:
Außerdem dürfen sich folgende Gruppen kostenlos testen lassen:
Mitarbeitende von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern machen ihre Tests vor Ort. Besucherinnen und Besucher können sich dort ebenfalls kostenlos testen lassen oder den Besuch gegenüber einer Teststelle glaubhaft machen. Pflegende Angehörige müssen ebenfalls glaubhaft machen, dass sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen.
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