Labor & Rezeptur

Labor & Rezeptur

Tradition trifft Moderne

Eine individuell für den Patienten hergestellte Anfertigung von Arzneimitteln (Rezeptur) ist die älteste in Apotheken praktizierte Dienstleistung.

Auch heute noch werden in unserem Labor täglich diverse Rezepturen wie Kapseln für Babys, Kleinkinder und Erwachsene, Säfte, Salben, Cremes, Augentropfen und Zäpfchen selbst hergestellt.

Darüber hinaus stellen wir auf Kundenwunsch Cremes und Ölmischungen aus dem Bereich der Aromatherapie sowie Teemischungen her. Die dazugehörigen Ausgangsstoffen werden bei uns mit modernster Technologie auf Identität und Reinheit geprüft.

bei Fragen rund um rezepturspezifische Themen und Einzelanfertigungen kontaktieren Sie uns gerne per Mail unter labor@stadtapo-nagold.de

Wussten Sie schon:

Auf Betäubungsmittelrezept erhalten Sie bei uns medizinischen Cannabis. Wir sind ihr kompetenter Partner für alle pharmazeutischen Fragen zu medizinischem Cannabis und Dronabinol.

Was versteht man unter medizinischem Cannabis?

Seit 10. März 2017 dürfen Ärzte im Rahmen ihrer Therapiefreiheit im Einzelfall medizinischen Cannabis verordnen. Jede Apotheke kann nach einer ärztlichen Verordnung entsprechende Rezepturarzneimittel herstellen und abgeben. Cannabis kann in verschiedenen Formen verordnet werden, zum Beispiel als Blüten oder als isolierter Hauptwirkstoff Dronabinol, auch als „THC“ bekannt.

Wie ein Patient medizinische Cannabisblüten anwenden soll, entscheidet der Arzt. Apotheker geben ihren Patienten bei der Abgabe des Rezepturarzneimittels entsprechende Anweisungen mit. Möglich ist die Inhalation mittels eines Verdampfers oder die Einnahme als Tee. Als Alternative zu medizinischem Cannabis in Form getrockneter Blüten kann der Arzt einen standardisierten Cannabisextrakt verordnen, aus dem die Apotheke ein Rezepturarzneimittel zur oralen Anwendung herstellt.

Wenn eine entsprechende Genehmigung vorliegt, übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für ärztlich verordnete Cannabis-Rezepturarzneimittel. Für Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherung fällt nur die Zuzahlung an, die pro Arzneimittel höchstens 10 Euro beträgt.

Hier ein paar Impressionen aus unserem Labor & unserer Rezeptur: